Rechtsprechung
LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auskunftserteilung über den Umfang von Kabelweitersendungshandlungen im Rundfunkbereich; Anforderungen an eine Verletzung von Kabelweitersendungsrechten i.S.d. § 20 Abs. 1 UrhG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Antennengemeinschaft gegen GEMA
- titelschutzanzeiger.de (Kurzinformation)
Antennen-Gemeinschaften müssen GEMA-Gebühren entrichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Antennengemeinschaft gegen GEMA
Besprechungen u.ä.
- schalast.com (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtliche Vergütungspflicht von Antennengemeinschaften (RA Ramón Glaßl; ZUM 2016, 1019-1023)
Sonstiges (2)
- gema.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Der Betrieb eines Kabelnetzes durch eine Antennengemeinschaft bleibt lizenzierungs- und vergütungspflichtig
- mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Antennengemeinschaft gegen GEMA
Papierfundstellen
- MMR 2018, 274
- ZUM 2016, 564
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14
Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für …
Auszug aus LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14
Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.09.2015 (I ZR 228/14) sei nicht anwendbar.Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes in der "Ramses"-Entscheidung vom 17.09.2015 (I ZR 228/14) sei für die Weiterübertragung der über eine Gemeinschaftsantenne per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte keine urheberrechtliche Vergütung geschuldet.
Der Erwerbszweck kann für die Einstufung einer Weiterverbreitung als Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG unter Umständen auch unerheblich sein (vgl. für das Vorstehende BGH, Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 228/14 - "Ramses", Rz. 43ff, zitiert nach juris.de, mit zahlreichen w.N.).
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13
Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft - …
Auszug aus LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14
Für sie streitet die sogenannte GEMA-Vermutung, nach der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Klägerin zur Wahrnehmung der Aufführungs-, Wiedergabe-, Sende- und Tonträgerrechte befugt ist und die genutzten Musikwerke urheberrechtlich geschützt sind (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12.02.2015 - I ZR 204/13 - Trassenfieber, zitiert nach juris.de). - BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
Vorlagebeschluss zur Kabelweiterleitung im Sendegebiet - "Breitbandkabel"
Auszug aus LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14
Für eine Weitersendung ist es ausreichend, wenn der Rundfunkempfang technisch verbessert wird, ohne einen neuen Hörer- oder Zuschauerkreis zu eröffnen (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH Beschluss vom 16.08.2012 - I ZR 44/10 - zitiert nach juris.de).
- OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder …
Im Streitfall werden die Sendesignale - im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.9.2015 (BGHZ 206, 365 - Ramses) zugrundeliegenden Fall - an eine "Öffentlichkeit" weitergeleitet (vgl. auch LG Potsdam ZUM 2016, 564;… LG Halle, Urt. v. 8.8.2016 - 4 O 335/15).